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Entstehung und Vermögen

Die „Stiftung zur Förderung der Forschung für die gewerbliche Wirtschaft“, die seit 1988 den Kurznamen „Stiftung Industrieforschung“ trägt, wurde 1974 aufgrund eines Bundesgesetzes errichtet. Anlass ihrer Entstehung war die Fusion der Deutschen Industriebank mit der Industriekreditbank.

   

Ziel und Förderinstrumente

„Die Stiftung hat den Zweck, die Forschung auf den die gewerbliche Wirtschaft, namentlich die kleinen und mittleren Unternehmen, besonders interessierenden Gebieten der Betriebswirtschaft, der Organisation und der Technik zu fördern.“ (§ 2 der Stiftungs-Satzung)

   

Satzung

Die Satzung der Stiftung Industrieforschung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen: Download (272KB)

   

Kuratorium

Das Kuratorium entscheidet über die Vergabe der Fördermittel. Es besteht aus sieben Mitgliedern. Dabei beruft der BDI 3 Mitglieder, die Bundesregierung, die Länder Nordrhein-Westfalen und Berlin sowie der DIHK jeweils 1 Mitglied.

Zur Zeit wird das Kuratorium neu berufen. Hintergrund der Neuberufung ist eine Satzungsänderung, nach der es künftig keine stellvertretenden Mitglieder des Kuratoriums mehr geben wird.

   

Vorstand

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Stiftung.

   

Neue Stipendien für Master- und Diplomarbeiten

Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. März 2010

Bis zu 25 Stipendien vergibt die Stiftung Industrieforschung ab 2010 jedes Jahr für Master- und Diplomarbeiten. Die Förderung dauert sechs Monate und beläuft sich auf monatlich 500 Euro. Bewerben können sich praxisnahe Forschungsinstitute an Universitäten und Hochschulen bis zum 31. März 2010.

   
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Stand: 10.03.2010
Marienburger Str. 24 | 50968 Köln | Tel 0221 - 9370270 | Fax 0221 - 343807 | E-Mail