Die Stiftung Industrieforschung hat bis zum Herbst 2022 jährlich bis zu 20 Stipendien an besonders qualifizierte Studierende vergeben, die an einer deutschen Hochschule (Universität oder Fachhochschule) eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Master- oder Diplomarbeit anfertigen wollten. Im Frühjahr 2023 hat das Stiftungskuratorium beschlossen, zunächst einmal keine weiteren Stipendien zu vergeben und das Förderprogramm der Stiftung grundsätzlich neu zu ordnen. Bis auf Weiteres sind daher keine neuen Bewerbungen möglich.
Mit ihren Stipendien hat die Stiftung Industrieforschung die wissenschaftliche Qualifikation der Stipendiatinnen und Stipendiaten gefördert und zugleich die Orientierung der Forschungsinstitute, an denen die Arbeiten entstehen, auf zentrale Forschungsfragen des industriellen Mittelstandes in Deutschland gestärkt. Dabei musste der potentielle Nutzen aus den geförderten Arbeiten unternehmensübergreifend sein; einzelfirmenbezogene Arbeiten wurden nicht gefördert. Mit ihren Fördermitteln wollte die Stiftung Industrieforschung zudem erreichen, dass sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten voll auf die Erstellung ihrer Diplom- bzw. Masterarbeit konzentrieren können..
Stipendien der Stiftung Industrieforschung waren personenbezogene Förderungen, die nicht auf andere Personen übertragen werden durften.
Die Stipendien sind mit monatlich 500,- Euro dotiert und haben eine Laufzeit von maximal sechs Monaten. Sie enden spätestens mit Abgabe der Arbeit. Eine Verlängerung der Förderung ist nicht möglich.
Stipendien können nicht rückwirkend vergeben werden. Bei bereits laufenden Vorhaben kann daher erst ab dem Monat gefördert werden, in dem der Beschluss zur Förderung gefallen ist.
Da Stipendien Personenförderungen sind, können Overheads von Instituten nicht übernommen werden.
Die Stipendienförderung der Stiftung Industrieforschung zielt auf Studierende technisch-naturwissenschaftlicher Studiengänge, die im Verlauf ihres Studiums besonders gute Leistungen erbracht haben und die in ihrer anstehenden Master- bzw. Diplomarbeit wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisorientiert arbeiten wollen.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
Die Ergebnisse der von der Stiftung geförderten Master- bzw. Diplomarbeiten müssen veröffentlicht werden.
Info zur VeröffentlichungspflichtDie Stiftung behält sich einen Abbruch der Förderung vor, wenn die grundlegenden Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind bzw. nicht ernsthaft an der Master- bzw. Diplomarbeit gearbeitet wird.
Änderungen der persönlichen Verhältnisse müssen – soweit sie das Stipendium betreffen – der Stiftung mitgeteilt werden.
Die potenziellen Ergebnisse der Arbeiten sollten möglichst unmittelbar von solchen Kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) genutzt werden können, die typischerweise aus einer mittelständisch geprägten Branche stammen.
Ob es sich um eine mittelständisch geprägte Branche handelt, ist im Zweifel im Antrag nachzuweisen.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
Es werden bevorzugt solche Themen gefördert, die zu innovativen Produkten führen, bestehende Produkte relevant verbessern oder die Produktion entscheidend vereinfachen oder verbilligen, entweder durch neue Herstellungsverfahren oder durch Verbesserungen in der Produktionsorganisation. Dieses schließt nicht aus, dass auch andere Themen gefördert werden können, die diesen Kriterien nicht entsprechen.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über ein Online-Antragsverfahren.
Zur Webseite des AntragsverfahrensAnträge auf Stipendienförderung können ausschließlich von den Hochschullehrern bzw. Hochschullehrerinnen gestellt werden, die die jeweiligen Master- / Diplomarbeiten verantworten. (Achtung: das sind nicht immer unbedingt die Personen, die die tägliche Betreuungsarbeit verrichten, sondern diejenigen, die die Gesamtverantwortung für das Forschungsvorhaben haben und die Arbeit wissenschaftlich abnehmen).
Hierfür ist es nicht notwendig, dass die Online-Formulare von den Hochschullehrer(inne)n selbst ausgefüllt werden, dieses kann durchaus durch die Bewerber(inne)n erfolgen. In letzterem Fall müssen die Antragsteller(innen) eindeutig aus dem beigelegten Anschreiben / Gutachten hervorgehen.
Die Bewerbung sollte möglichst in Deutsch erfolgen, die Gutachten der Hochschullehrer sind auch in Englisch willkommen.
Das inhaltliche Konzept sollte 3-5 Seiten umfassen und die folgenden Punkte einschließen:
Eines der Gutachten muss von dem Hochschullehrer / der Hochschullehrerin stammen, der / die die Arbeit letztendlich vor der Fakultät zu verantworten hat (in der Regel der Antragsteller / die Antragstellerin). Das zweite Gutachten sollte ebenfalls von einem Hochschullehrer / einer Hochschullehrerin (ordentlicher Professor, Juniorprofessor o.ä.) verfasst werden. Üblicherweise nimmt das erste Gutachten zur Eignung der Person und zur Relevanz des Projekts Stellung, während sich das zweite Gutachten eher auf die Relevanz des Themas und die Eignung der angewandten Methodik bezieht.
Eine nachvollziehbare Methodenbeschreibung ist so abgefasst, dass prinzipiell jeder Leser in die Lage versetzt wird, die Arbeit selbst zu machen, vorausgesetzt er/sie verfügt über die notwendige Zeit, Geräte, Software und Vorkenntnisse. Zumindest muss ein Gutachter erkennen können, ob die verwendeten Methoden dem Stand der Forschung entsprechen.
In Experimenten sollte z.B. spezifiziert werden, welche Parameter variiert werden sollen (bzw. welche Strategie verwendet wird, um die zu variierenden Parameter zu identifizieren). In Befragungen ist anzugeben, aus welcher Grundgesamtheit und mit welchem Verfahren die Stichprobe gezogen werden soll.
Es ist ausreichend, die einzelnen Studienleistungen in dem Studiengang zu dokumentieren, in dem die Abschlussarbeit geschrieben werden soll. Falls vorher schon ein anderes Studium absolviert wurde, reicht – falls vorhanden – das entsprechende Abschlusszeugnis.
Die Relevanz der Arbeit für KMUs des industriellen Mittelstands sollte durch plausible Überlegungen oder nachvollziehbare Daten z.B. zur Struktur der Branche belegt werden.
Die Begutachtung vollzieht sich in mehreren Stufen: Zunächst werden die eingereichten Bewerbungsunterlagen formal geprüft. Bewerbungen, die die formalen Kriterien nicht erfüllen (siehe 4.) werden aussortiert. Formal korrekte Bewerbungen werden inhaltlich einem internen und - bei Bedarf - auch einem externen Begutachtungsprozess unterzogen. Ggf. können die Kandidatinnen und Kandidaten zur Klärung offener Fragen zu persönlichen Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.
Die Entscheidung fällt in den Sitzungen des Kuratoriums der Stiftung Industrieforschung
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle wenden:
Kontakt zur Geschäftsstelle